Nach den CoVid19-Lockerungsverordnungen vom Mai führen wir nun seit 2.6. wieder unseren Klubabend im Violett fort.
Im Juni stand freies Schachspiel nach Lust und Laune am Programm – Blitzen, Analysieren, Cafehaus-Schach. Über den Sommer werden wir eine Mischung aus Blitz-, Schnellschach- und C960-Turniere organisieren (siehe Kalender). Zeitgleich findet über den Sommer hindurch auch das Jugendtraining statt.
Das alles ist nur unter Auflagen möglich, wobei wir hoffen, dass es bald noch zu weiteren Lockerungen kommen wird.
Vorgaben für einen sicheren Spielbetrieb im Klublokal „Violett“ in Corona-Zeiten
DEIN Beitrag
- Zuhause bleiben wenn du dich krank fühlst
- Nachweisen, dass du CoVid19-frei bist wenn du kommst: 1. Nachweis eines Tests (PCR 72h, Antigen 48h, beaufsichtigter Selbsttest 24h, Selbsttest zum Violett mitnehmen – gilt für Dauer des Klubabends), oder 2. Nachweis einer Genesung oder 3. Nachweis einer Impfung (ab drei Wochen bis max. 3 Monate bei Erstimpfung, 9 Monate nach Zweitimpfung)
- Registrierpflicht (Name, Adresse, Telefon/E-Mail und Verweildauer)
- Maskenpflicht (nur am Brett abnehmbar)
- Abstandspflicht (2m zu anderen Personen)
- Hygienegebot: Kein Händeschütteln und Hand-Desinfektion zumindest bei Betreten des Klublokals
- Einhalten der Sperrstunde (22:00 h)
UNSER Beitrag
- Ernennung von CoVid19-Beauftragten Gernot Neuwirth und Reinhard Vlasak sowie Erstellung eines CoVid19-Präventionskonzepts (Reinhard Vlasak)
- Regelmäßige Meldungen unserer Veranstaltungen beim zuständigen Gesundheitsamt
- Dokumentieren der Anwesenheitslisten
- Regelmäßige Desinfektionen und Durchlüftung der Spielstätte
- Aufstellen der Tische angesichts der 2m-Abstands- und der 20m2-Regel
Covid-19 Präventionskonzept für den Klubbetrieb im Vereinslokal – Kurzfassung
Stand: 14.05.2021
Diese Kurzfassung wird im Spiellokal durch Aushang oder Auslage allen Teilnehmern am Klubabend zugänglich gemacht.
Voraussetzung zum Betreten des Klublokals
Negativer Antigentest in Eigenanwendung, der behördlich erfasst wurde und nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder
Negativer behördlich bestätigter Antigentest, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, oder
Negativer molekularbiologischer SARS-CoV2 Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, oder
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV2, oder
Vorlage eines Absonderungsbescheids, der innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde, oder
Nachweis über SARS-CoV2 Antikörper, der innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt wurde, oder
Nachweis über eine COVID-19 Impfung:
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.
Kann keiner dieser Nachweise erbracht werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht eines geschulten Funktionärs durchzuführen. Die Klubmitglieder werden gebeten, selbst einen solchen Testkit mitzubringen. Eine geringe Anzahl von Testkits wird gegen Unkostenersatz im Klublokal bereit gehalten.
Feststellung der Personendaten
Sämtliche Besucher der Klubräume sind verpflichtet, ihre Personendaten in eine bereitstehende Liste einzutragen. Dies sind Name, Vorname, Wohnadresse, Telefonnummer und/oder Emailadresse. Diese Daten werden ein Monat lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Räumlichkeiten
Während des Wettkampfs muss für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft gesorgt werden. Die Belüftung sollte im Abstand von einer Stunde, muss aber zumindest alle 120 Minuten erfolgen.
Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln bereit gehalten, die für die Desinfektion der Hände sowie des Spielmaterials bestimmt sind.
Vor Wettkampfbeginn und nach Ende des Wettkampfs werden besonders häufig frequentierte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe) gereinigt bzw. desinfiziert.
Einhaltung der Mindestabstandsregel
Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist ein Mindestabstand von 2 Meter zwischen zwei Personen wo immer möglich einzuhalten.
Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 2 Meter unterschreiten, sollen aber für einen größtmöglichen Abstand voneinander sorgen (zum Beispiel durch die Wahl entsprechender Sitzhaltungen).
Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.
Persönliche Hygienemaßnahmen
Vor Beginn des Wettkampfs, d.h. insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial, gründlich die Hände waschen!
Maskenpflicht ab dem Zutritt ins Gebäude bis zum Verlassen desselben. Auf der Terrasse herrscht keine Maskenpflicht, der Mindestabstand ist auch dort einzuhalten.
Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend erforderlich.
Spielmaterial
Das Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) ist grundsätzlich vor Beginn des Wettkampfs ordnungsgemäß zu desinfizieren (Rundum – Benetzung mit einer Mindesteinwirkzeit von 1 Minute).
Toilettenbenützung
Das Betreten der Toilettenanlagen im 1. Stock ist nur einzeln erlaubt (Wahrung des Mindestabstands)