Liebe ASK-Mitglieder!
Die derzeit gültige Verordnung zu Covid-19 schreibt wieder eine Maskenpflicht beim Betreten von öffentlichen Gebäuden und Sportstätten vor. Die Verordnung gilt bis einschließlich 16. April 2022. Die FFP2-Maske darf während der Sportausübung oder während des Trainings abgenommen werden. Das Führen einer Anwesenheitsliste wird dringend empfohlen.
Wir bitten daher alle ASK-Mitglieder beim Betreten des ASKÖ-Gebäudes bzw. des ASK-Klublokals eine Maske zu tragen. Zudem werden wir bis 16.4. wieder eine Anwesenheitsliste am Eingang des ASK-Klublokals auflegen, bei der sich bitte alle Besucher eintragen.
Danke für Euer Verständnis!
Gernot Neuwirth
(im Namen des ASK-Vorstands)