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- Der Zutritt in das Vereinslokal des ASK ist nur mit „3G“ Nachweis (Getestet, Genesen oder Geimpft) gestattet.
- „Contact Tracing“ ist erforderlich
- Es dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig im Vereinslokal aufhalten
- Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden
- Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske
- Bei Wettkämpfen sind Zuschauer erlaubt
- Die Sportausübung unterliegt keiner Sperrstunde
- Das Covid-19 Präventionskonzept wird von den Covid-19 Beauftragten Obmann Gernot Neuwirth und Obmann-Stellvertreter Reinhard Vlasak umgesetzt.
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